AGB | Fahrradverleih

Geschäftsbedingungen Fahrradvermietungen [AGB]

Geschäftsbedingungen Fahrradvermietungen

Geschäftsbedingungen für den Bereich „Fahrradvermietungen“ Rückenwindräder GmbH
Tidestr. 1
26388 Wilhelmshaven Stand: Mai 2010



§ 1 Allgemeines

1. Grundsätzlich kann jeder Mieter mit seinen Nutzerdaten zwei Fahrräder der Rückenwindräder GmbH (im folgenden „Leihrad“ bezeichnet) gleichzeitig nutzen.

2. Nach Einzelfall und abhängig von der Verfügbarkeit ist eine abweichende Vereinbarung mit Rückenwindräder GmbH (im folgendem Rückenwindräder GmbH bezeichnet) schriftlich möglich.



§ 2 Nutzungsvorschriften und Kundenhaftung

1. Das Leihrad darf nicht benutzt werden:
a) von Personen, unter 18 Jahren außer Sie befinden sich in Begleitung Erwachsener welche als Mieter des entsprechenden Rades dafür die Verantwortung übernehmen.
b) für die Beförderung von Beifahrern, Kleinkindern und von Tieren außer in Verbindung mit einem von Rückenwindräder GmbH gemietetem (Kinder)anhänger.
1. für Fahrten außerhalb Europas, sofern die Rückenwindräder GmbH nicht schriftlich die Zustimmung erteilt,
2. für die Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtest und Sport Veranstaltungen,
3. zur Weitervermietung,
4. bei starkem Wind oder stürmischem Wetter, sowie Schnee und Eis.
5. von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen stehen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten.

3. Mit dem Leihrad darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.

4. Es ist nicht erlaubt, das Leihrad in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen.

5. Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Leihrad durchzuführen.

6. Bei unberechtigter Nutzung ist Rückenwindräder GmbH jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Mieters zu sperren und ihm die weitere Benutzung der Leihrad zu untersagen.

7. Nach Erhalt der Rückgabebenachrichtigung für das benutzte Leihrad darf der Mieter das Leihrad nicht mehr benutzen. Zur erneuten Benutzung des betreffenden Leihrades durch diesen Mieter bedarf es einer erneuten Anmietung.



§ 3 Dauer des Verleihverhältnisses und Haftung

1. Die kostenpflichtige Anmietung eines Leihrades beginnt mit der Brereitstellung am ersten Buchungstag des Kunden und endet mit dem letzten Buchungstag.

2. Der Kunde haftet ab dem ersten Buchungstag des Leihrades für Schäden auch nach der Mietzeit solange, bis die Rückenwindräder GmbH das zurückgegebene Leihrad kontrolliert hat oder bis das Leihrad zwischenzeitlich an einen anderen Mieter vermietet wurde. Die Haftung endet jedoch spätestens 4 Tage nach Erhalt der Rückgabebestätigung.

3. Die abschließende Kontrolle der Räder findet während der „Kontrollspanne“ innerhalb von max. 4 Tagen statt.

4. Zeigt sich mit Ablauf der betreffenden Kontrollspanne kein Schaden, so wird der Mieter aus der Haftung entlassen. Bei Vorliegen einer Schadensmeldung wird der Mieter innerhalb von 4 Tagen schriftlich informiert.

5. Für Schäden, die dem Mieter von Rückenwindräder GmbH nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 4Werktagen angezeigt wurden, haftet der Mieter nicht.



§ 4 Zustand der Leihräder

1. Sämtliche Leihräder von Rückenwindräder GmbH sind in verkehrstüchtigem Zustand. Sollte ein Mieter feststellen, dass sich ein von ihm gemieteten Leihrad nicht mehr in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet, ist er verpflichtet, Rückenwindräder GmbH umgehend über den Mangel zu informieren.

2. Vor Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Leihrades vertraut machen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Leihrad selbst auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere ist das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, der Reifenluftdruck und die Funktionstauglichkeit des Bremssystems zu überprüfen. Ist damit zu rechnen, dass die Fahrt auch während der Dämmerung oder bei Nacht stattfindet, muss der Mieter vor Antritt der Fahrt einen Lichttest durchführen.

4. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte oder tritt er während der Nutzung ein, hat der Mieter dies unverzüglich Rückenwindräder GmbH mitzuteilen und die Nutzung des Leihrades ggf. sofort zu beenden . Auch Mängel wie z.B. Reifenschäden, Felgenschäden oder Schaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden.



§ 5 Abstellen und Parken des Leihrades

1. Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Abstellen und Parken eines Leihrades darauf zu achten, dass durch das Leihrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. In jedem Falle ist zum Abstellen der Ständer des Leihrades zu verwenden.

2. Das Leihrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
1. an Verkehrsampeln,
2. an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
3. auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 Metern unterschritten wird,
4. vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehr- Anfahrtszonen,
5. wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird.

3. Das Leihrad muss immer, wenn der Mieter auch nur vorübergehend parkt oder es abstellt, auch in geschlossenen Räumen (Garage, Keller usw.) abgeschlossen und an einem festen Gegenstand (Parkständer Fahrradhalter etc.) befestigt werden.

4. Bei einem von dem Mieter verschuldeten Abhandenkommen oder Totalschaden hat der Mieter den von dem Vermieter zu bemessenden Zeitwert des Fahrzeuges zu ersetzen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, auf eigene, nicht erstattungsfähige Kosten ein sachverständiges Wertgutachten einzuholen. Dem Vermieter bleibt ein maßgebliches Gegengutachten vorbehalten.



§ 6 Rückgabevorschriften

1. Die Rückgabe der Leihräder muss grundsätzlich in den Räumlichkeiten von Rückenwindräder GmbH oder an einem extra schriftlich zu benennenden Ort erfolgen.

2. Macht der Mieter falsche Angaben zum Standort oder gibt er das Leihrad nicht an dem vereinbarten Ort ab, wird ein Rückhol - Serviceentgelt entsprechend der aktuellen Preisliste durch die Rückenwindräder GmbH erhoben.

3. Der Mieter haftet für alle Kosten + Schäden, die Rückenwindräder GmbH durch Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.

4. Reinigungskosten von 10 Euro fallen an, wenn das Mietrad bei der Rückgabe verschmutzt abgegeben wird.



§ 7 Haftung bei Leihrädern, Kundenhaftung

1. Die Nutzung der Serviceleistungen von Rückenwindräder GmbH erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Vom Mieter verursachte Schäden trägt dieser selbst. Haftpflichtschäden hat der Mieter eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von Rückenwindräder GmbH gegenüber dem Mieter bleiben davon unberührt.

2. Rückenwindräder GmbH haftet gegenüber dem Mieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Rückenwindräder GmbH, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. Rückenwindräder GmbH haftet nicht für Schäden an den mit dem Leihrad transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist jedwede weitere Haftung von Rückenwindräder GmbH ausgeschlossen.

3. Die Haftung von Rückenwindräder GmbH entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Leihrades gemäß § 2. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung von Rückenwindräder GmbH für Schäden an den mit dem Leihrad transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.

4. Der Mieter haftet für alle Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Leihrades sowie des Zubehörs .Er ist verpflichtet den Zeitwert des gemieteten Rades inkl. Zubehör zu ersetzen. Entstandene Schäden sind vom Mieter unverzüglich nach dem erhalt einer Kostenrechnung zu zahlen. Das gestohlene Fahrrad bzw. Zubehör geht nach Zahlung des Zeitwertes durch den Mieter in dessen Besitz über.

5. Den Diebstahl eines Leihrades während des Nutzungszeitraumes hat der Mieter unverzüglich Rückenwindräder GmbH und der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an die Rückenwindräder GmbH zu übermitteln.



§ 8 Verhalten bei Unfall

1. Bei einem Unfall, bei dem außer dem Nutzer auch Sachen Dritter oder andere Personen betroffen sind, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch Rückenwindräder GmbH zu verständigen.

2. Missachtet der Mieter diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden und trägt die entstehenden Kosten ,welche Ihm von Rückenwindräder GmbH ggf. in Rechnung gestellt werden .



§ 9 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Rückenwindräder GmbH vermietet an Mieter welche durch einen gültigen Lichtbildausweis, bei Rückenwindräder GmbH registriert sind, Leihräder soweit diese verfügbar sind.

2. Einzelabreden, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind dem Mieter von Rückenwindräder GmbH schriftlich zu bestätigen.



§ 10 Berechnung und Preise

1. Die Berechnung der Leistungen von Rückenwindräder GmbH erfolgt gemäß den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preisen. Sie sind der jeweils aktuellen Tarifliste der Rückenwindräder GmbH für Leihräder zu entnehmen.



§ 11 Zahlungsbedingungen

1. Der Mieter ist zur Zahlung der Nutzungsentgelte und der Kaution pro Leihrad in Höhe von 100 Euro durch Barzahlung oder EC- Karte im voraus verpflichtet.

2. Forderungen von Rückenwindräder GmbH kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.



§ 12 Datenschutz

1. Rückenwindräder GmbH ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu speichern. Rückenwindräder GmbH GmbH verpflichtet sich, diese ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes zu verwenden.

2. Rückenwindräder GmbH ist berechtigt, Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen über Mieter, insbesondere deren Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens schriftlich nachweisen.



§ 13 Kündigung

1. Beide Vertragsparteien können jederzeit kündigen.



§ 14 Sonstiges

1. Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen von Rückenwindräder GmbH ist der Gerichtsstand Amtsgericht - Jever.

2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

3. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.



Tarife für die Leihräder, Rückenwindräder GmbH



Empfehlung
Rückenwindräder GmbH empfiehlt jedem Nutzer der Leihfahrräder eine defensive Fahrweise im Sinne der STVZO, und weist ausdrücklich darauf hin, vorsorglich mit einen Fahrradschutzhelm zu fahren. Rückenwindräder GmbH wünscht Ihnen viel Spaß auf all Ihren Wegen!

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